[...ab 18,-- € im Monat ]
Fast alles, was Menschen tun oder unterlassen, unterliegt der Rechtsordnung oder rechtlicher Beurteilung. Diese Tatsache wird zunehmend zum Problem, weil :
- immer mehr Gesetze und Verordnungen erlassen werden
- das Rechtssystem durch die Gesetzesfülle unüberschaubar wird
- der Ablauf und das Verhalten bei Gerichtsverfahren schwer verständlich ist,
- die Gesetze durch ihr „Juristendeutsch“ unverständlich sind
- Streitfälle immer spezialisierter werden und selbst von Juristen eine besondere Aus- oder Weiterbildung fordern
- fremde Sprachen und fremde Gesetze einen Prozess im Ausland äußerst schwierig machen.
Die Rechtschutzversicherung ist eine Kostenversicherung. Im Leistungsfall trägt die Rechtschutzversicherung die Kosten, die nötig sind, um dem Versicherten zu seinem Recht zu verhelfen. Dem Kunden wird ermöglicht, seine rechtlichen Interessen wahrzunehmen, ohne die entstehenden Kosten tragen zu müssen.
Dabei geht es um mehr als nur um die Erstattung der Anwaltkosten:
Die Rechtschutzversicherung garantiert die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmers und trägt die hierfür entstehenden Kosten. Unter Wahrnehmung der rechtlichen Interessen sind alle Schritte – außergerichtlich und gerichtlich - zu verstehen, die erforderlich sind, um den Versicherungsnehmer zu seinem Recht zu verhelfen. Das reicht von der Beratung bis zur Zwangsvollstreckung.
Folgende Kostenarten können anfallen und werden getragen:
Gerichtskosten
Eigener Anwalt
Anwalt der Gegnerischenseite
Gerichtsvollzieher
Korrespondenzanwalt
Zeugen
Sachverständige
Gutachter
Dolmetscher
Kaution
Reisen zum ausländischen Gericht
Fakt ist, eine Rechtschutzversicherung bietet den Versicherten Chancengleichheit vor Gericht!
Antragsformular Rechtschutzversicherung folgt

