[...ab 61,-- € im Jahr ]
Die Versicherung schützt das Gebäude wie Haus, Nebengebäude, Garage, verschiedene Einbauten wie Einbauschränke, festverlegte Fußbodenbeläge, sanitäre Installationen, Zentralheizungsanlagen und elektrische Anlagen vor den finanziellen Folgen der Schäden verursacht durch:
- Feuer
- Blitzschlag
- Explosion
- Hagel
- Leitungswasser (optional)
- Sturm (optional)
- Bestandteil der "Verbundenen Wohngebäudeversicherung" ist auch eine Rohbau-Feuerversicherung, die bei den meisten Gesellschaften prämienfrei für 12 Monate angeboten wird (optional)
Bei einigen Unternehmen kann man darüber hinaus noch Versicherungsschutz gegen weitere Elementarschäden abdecken, wie z. B.:
- Überschwemmung
- Erdbeben
- Erdsenkung und Erdrutsch
- Lawinen und Schneedruck
Die Elementarschadenversicherung ist nur als Zusatz zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung erhältlich. Es besteht seit Juni 1994 keine Versicherungspflicht mehr für Wohngebäude. Sie können selbst entscheiden, ob Sie Ihr Wohn- oder Geschäftshaus versichern, oder nicht. Die Versicherungssumme wird bei einem Neubau entsprechend der Gesamtbaukosten bestimmt. Brennt das Gebäude ab, zahlt die Versicherung den ortsüblichen Neubauwert (nach dem Preis am Schadentag). Die Neubauwertversicherung ist heute üblich.
» Antrag [220 KB]

